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Mehrwegpflicht 2023

29-12-2022

Ab dem 01. Januar 2023: Mehrweg-Pflicht im To-Go-Bereich

Mit der Änderung des Verpackungsgesetzes zum Januar 2023 müssen gastronomische Betriebe für ihren Außer-Haus-Verkauf neben Einwegverpackungen mindestens eine Mehrwegalternative für Speisen als auch Getränke anbieten.

Ziel dieser Änderung ist die Eindämmung von Plastikmüll, welcher besonders während der letzten Jahre noch einmal zugenommen hat. Hierdurch sollen die negativen Umweltauswirkungen gesenkt werden und ein positiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Dabei dürfen die Mehrwegalternativen jedoch nicht teurer sein als die Einwegvarianten. Lediglich ein Pfandaufschlag, der bei Rückgabe der Behälter erstattet wird, darf erhoben werden.

Gilt die Mehrwegpflicht auch für dich?

Die Mehrwegpflicht richtet sich an alle gastronomischen Betriebe, welche ihre Speisen und Getränke im Außer-Haus-Verkauf anbieten. Unter diese Regelung fallen auch Kantinen, Betriebsgastronomen sowie Cateringbetriebe.

Eine Ausnahme gibt es dennoch: kleine Betriebe, mit weniger als 5 Mitarbeitern sowie einer Verkaufsfläche unter 80 m² sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Diese Kleinbetriebe müssen zwar keine Mehrwegalternative anbieten, sind jedoch dazu verpflichtet die Speisen oder Getränke auf Wunsch in mitgebrachte Behältnisse der Kunden zu füllen.

Welche Chancen bietet die Mehrwegpflicht?

Du als Gastronom leistest nicht nur einen großen Beitrag zum Umweltschutz sondern kannst auch von dem Pfandsystem profitieren. Durch die Rückgabe der Pfandsysteme wird eine Kundenbindung geschaffen. Auch ein eigenes Pfandsystem mit einer Mehrweglinie mit eigenem Firmenlogo ist möglich und kann den Bekanntheitsgrad von deinem Betrieb steigern.

Ebenfalls wird durch die Anschließung an ein Mehrwegsystem eine Kosteneinsparung erzielt. Schon bei geringer Außer-Haus-Verkäufe lohnt sich der Umstieg auf ein Mehrwegsystem, denn hierdurch fällt ein Großteil der Kosten für Einwegbehältnisse weg.

Wie unterstützen wir dich bei der Umsetzung?

Unser vielfältiges Completta Öko Sortiment beinhaltet nun auch nachhaltiges Mehrweggeschirr für dein Außer-Haus-Geschäft: Von Schalen und Menü-Tellern über Becher und Burgerboxen.

Vorteile unserer Mehrwegbehälter:

  • Spülmaschinenfest
  • Bekannte Formen & Größen
  • Antibakteriell
  • platzsparend stapelbar
  • aus nachwachsenden Rohstoffen
  • gute Wärmeisolierung
  • bruchsicher
  • nachhaltige Alternative zum Einweggeschirr

Wichtige Infos zur Einführung des Mehrweggeschirrs

  • du brauchst Platz! Achte auf genügend Stauraum zum Stapeln des Geschirrs
  • Das Geschirr sollte spülmaschinenfest, robust und bruchsicher sein, damit es möglichst lange im Mehrwegkreislauf bleibt
  • Kommuniziere im Verkaufsraum z.B. per Schild, Plakat oder Poster und natürlich über deine Mitarbeiter, dass es nun die Mehrwegpflicht gibt und welche Lösung du anbietest
  • Eine Ausweisung der Mehrwegpflicht ist sogar verpflichtend

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